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BGB § 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang

BGB § 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang

[ Auszug: (1) Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt d ... ]